Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mühlbauer & Lorenz GbR – i. F. „Veranstalterin“ – und den Kunden von „Countdown Live Escape Landsberg“.

1.2. Wenn ein Kunde die Räumlichkeiten der Veranstalterin aufgrund einer Buchung oder zur Teilnahme an einer Veranstaltung betritt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande.

1.3. Kontakt
Countdown Landsberg
Max Planck Straße 2
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
Tel.: 08191 / 3051083
Net.: www.countdown-landsberg.de
E-Mail.: info@countdown-landsberg.de

2. Nutzungsbedingungen

2.1. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes, die Räume und insbesondere deren Einrichtungen, Inventar und Rätsel mit Sorgfalt zu nutzen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder schuldhaftem Handeln Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2.2. Alle Veranstaltungen in den Räumen sowie die Ausstattung der Räume gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Audiomitschnitten ist den Kunden untersagt. Es kann nur auf vorherige Anfrage von der Veranstalterin in Ausnahmefällen gestattet werden. Die Veranstalterin behält sich vor, im Falle eines unerlaubten Fotografierens oder des Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen davon zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu erstatten.

2.3. Alle Arten von Gegenständen die auf dem Firmengelände gefunden werden, sind unverzüglich beim Personal der Veranstalterin abzugeben.

2.4. Ein Betreten des Veranstaltungsortes durch den Kunden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die psychische und physische Verfassung des Kunden liegt in seinem eigenen Ermessen.

Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, Klaustrophobie, Asthma, Herzkreislauferkrankungen, Panikattacken sowie geistig und körperlich schwer Behinderten wird die Benutzung dringend abgeraten.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, in gesundheitlichen Ausnahmefällen dem Kunden die Nutzung zu verweigern.

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit ansteckenden oder infektiösen Krankheiten oder Personen die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder starken Medikamenten stehen.

2.5. Das Mitbringen von Tieren ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

2.6. Es gilt Rauchverbot in allen Räumlichkeiten der Veranstalterin.

2.7. Es ist nicht gestattet, in die Spielräume Speisen und Getränke mitzubringen und dort zu verzehren.

2.8. Die Benutzung von technischen Geräten in den Spielräumen ist verboten. Private Gegenstände sind vor dem Spielantritt in den dafür vorgesehenen Spinden zu versperren. Für Diebstahl oder Schäden wird seitens der Veranstalterin nicht gehaftet.

2.9. Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Lösungswegen, Rätseln, Codes ist untersagt. Die Veranstalterin behält sich auch insoweit vor, im Falle einer unerlaubten Veröffentlichung oder Weitergabe zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu erstatten

3. Buchung und Stornierung

3.1. Sobald der Kunde einen Termin bucht oder zugeteilt bekommt, entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag.

3.2. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19%).

3.3. Termine können bis 72 Stunden vor dem Spielantritt kostenlos storniert werden.

3.4. 72-24 Stunden vor dem Spielantritt können Termine einmalig umgebucht werden auf einen noch freien Termin.

3.5. Stornierungen oder Umbuchungen eines Termins haben ausschließlich in Textform an info@countdown-landsberg.de zu erfolgen.

3.6. Wenn ein Kunde zu einem Termin nicht erscheint oder der Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nur verspätet starten kann, ist trotzdem der volle Preis zu entrichten.

3.7. Die Veranstalterin behält sich vor, bereits bestätigte Buchungen jederzeit zu stornieren. Eine bereits geleistete Vergütung wird innerhalb von 2 Wochen erstattet.

3.8. Buchungen haben auf der Seite www.countdown-landsberg.de, per Mail an die info@countdown-landsberg.de oder telefonisch zu erfolgen. In allen Fällen der Reservierung  haben Angaben wie Vor und Nachnahme, E-Mail Adresse und Telefonnummer zu erfolgen und die Akzeptierung der AGBs der Veranstalterin.

3.9. Die Veranstalterin stellt sicher, dass alle Kundendaten vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht

Mit dem Service, Buchungen von Veranstaltungen über das Internet oder telefonisch zu ermöglichen, bietet die Veranstalterin Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.

5. Aufzeichnung

Alle Spielräumlichkeiten werden für die Kommunikation und Koordinierung zwischen den Teilnehmern und der Spielleitung videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen ausschließlich der Verwirklichung des Spielprinzipes.

6. Teilnahme

6.1. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Teilnehmers und mit schriftlicher Bestätigung der Erziehungsberechtigten an dem Spiel teilnehmen.

6.2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

6.3. Die Einweisung beginnt 15 Minuten vor dem Spielbeginn.

6.4. Die Veranstaltung beginnt spätestens 5 Minuten nach dem gebuchten Termin. Wenn eine Teilnahme nicht stattfinden kann ohne Verschulden der Veranstalterin erlischt der Anspruch auf Teilnahme.

6.5. Die Kunden sind damit einverstanden, dass sich die Türen für den Zeitraum des Spieles verschließen. Fluchtwege sind vorhanden und im Falle eines Notfalles sind an den gekennzeichneten Stellen zu erkennen.

6.6. Schäden, die in den Räumlichkeiten der Veranstalterin verursacht werden, sind vom Kunden zu ersetzen.

6.7. Aufgrund der hohen technischen Komplexität der Spiele, kann es unter Umständen zu kurzen Unterbrechungen zwecks Behebung technischer Störungen kommen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, aus diesem Grund die Veranstaltung bis max. 15 Minuten zu unterbrechen oder zu verzögern, wobei der Preis für die gebuchte Veranstaltung nicht, auch nicht anteilmäßig, erstattet wird. Die Spielzeit der Kunden wird entsprechend verlängert.

7. Beschwerden

Eventuelle Beschwerden haben schriftlich binnen 7 Tagen nach der Teilnahme an die Veranstalterin oder an info@countdown-landsberg.de zu erfolgen.

8. Anreise

8.1. Die Kunden sind für die Anreise ausschließlich selbst verantwortlich und haben zu gewährleisten, sich pünktlich zur Einweisung 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Termins am Veranstaltungsort einzufinden. Für etwaige Verspätungen des Kunden ist dieser selbst verantwortlich. Das pünktliche Erscheinen liegt alleine in der Verantwortung der Spieler. Bei unpünktlichem Erscheinen (bis zu 30 Minuten)wird dem Kunden der Einlass zwar gewährt, die Spielzeit jedoch entsprechend der Verspätung reduziert. Der Preis für die gebuchte Veranstaltung wird im Falle einer Verspätung und damit verbundener Reduzierung nicht erstattet.

8.2. Für Parkmöglichkeiten ist auf dem Gelände der Veranstalterin gesorgt. Das Abstellen von Fahrzeugen hat auf den gekennzeichneten Parkplätzen zu erfolgen.

9. Haftung

9.1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung der Veranstalterin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.2. Die Veranstalterin haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn die Veranstalterin durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist,  wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Veranstalterin eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere die Pflicht der Veranstalterin zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung.

10. Gerichtsstand

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit von Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Erfüllungsort für alle Ansprüche zwischen der Veranstalterin und dem Kunden ist Landsberg am Lech, soweit diese Wahl gesetzlich zulässig ist.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, gilt § 306 BGB.

10.3. Gerichtsstand ist Landsberg am Lech

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